Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des ESV-St.Pölten, Sektion Foto. Fotos oder Dateien die schon einmal bei einer VM eingereicht wurden, dürfen nicht mehr abgegeben werden.
Die Beschriftung aller Exponate muß Name, Bildtitel und lfd. Nr. aufweisen. Digitale Dateien in JPG, RGB ohne Ebenen, Masken und sonstigen Verarbeitungsrückständen. Bei Auflösung von 72 dpi, mind. 1280 x 768 und max. 3072 x 2048. Beschriftung der Dateien: Mitgliedsnr.- Bildnr._ Vor- u. Zuname_ Bildtitel.
Das Format der eingereichten Papierbilder soll 30 x 40 cm betragen. Die Bilderlisten sind auszufüllen und gemeinsam mit den Fotos und Dateien abzugeben.
Die Exponate werden mit großer Sorgfalt behandelt, doch kann eine wie immer geartete Haftung, weder bei Beschädigung noch bei Verlust übernommen werden.
Jeder Teilnehmer an der Vereinsmeisterschaft erklärt sich durch die Abgabe mit derAusschreibung einverstanden und anerkennt gleichzeitig die Entscheidung der Jury.
Sparten:
Schwarz-Weiß-Bild
Farb-Bild
digitale Dateien (Präsentations-Bild)
Thema:
frei
Die Höchstzahl der einzureichenden Exponate ist mit 10 Fotos je Sparte begrenzt. Die Teilnahme in nur einer oder zwei Sparten ist zugelassen.
Abgabeschluß:
Die Abgabe aller Exponate muß spätestens beim Vereinsabend am
05.01.2015
erfolgen.
Wertung:
Für die Wertung in jeder Sparte, wird die Gesamtpunktezahl der fünf höchstbewerteten Fotos herangezogen.
Bei Punktegleichheit werden die nächsten Exponate angerechnet, bis eine Punktedifferenz gegeben ist.
Jenem Teilnehmer, der dabei die höchste Punkteanzahl erreicht, wird der Titel
Vereinsmeister
in der jeweiligen Sparte zuerkannt.
Jenem Teilnehmer, welcher die höchste Gesamtpunkteanzahl aus den fünf höchstbewerteten Exponaten aller drei Sparten erreicht, wird der Titel
Kombinationsvereinsmeister
zuerkannt.
Die Vergabe von weiteren Preisen wird bei Abgabeschluß durch die Vereinsleitung bekanntgegeben.
Viel Erfolg wünscht die Vereinsleitung
PS: Mitglieder die beim Verband des VÖAV gemeldet sind und nicht an der Österr. Staatsmeisterschaft teilnehmen, müssen den gesamten Mitgliedsbeitrag des VÖAV selbst bezahlen.
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